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   LAG Hamm, 06.08.2015 - 5 Ta 415/15   

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https://dejure.org/2015,22512
LAG Hamm, 06.08.2015 - 5 Ta 415/15 (https://dejure.org/2015,22512)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.08.2015 - 5 Ta 415/15 (https://dejure.org/2015,22512)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. August 2015 - 5 Ta 415/15 (https://dejure.org/2015,22512)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    PKH-Raten während Privatinsolvenz Berücksichtigung von Belastungen nur bei tatsächlicher Bedienung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    PKH-Raten während Privatinsolvenz; Berücksichtigung von Belastungen nur bei tatsächlicher Bedienung

  • IWW

    §§ 46 Abs. 2 Satz 3, ... 78 Satz 1 ArbGG, 127 Abs. 2 Satz 2 und 3, 567 ff ZPO, § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO, §§ 114, 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 117 Abs. 2 ZPO, § 117 Abs. 4 ZPO, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 118 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 118 Abs. 2 ZPO, § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 20 SGB II, § 115 Abs. 1 ZPO, §§ 20 Abs. 5 SGB II, 28 SGB XII, § 115 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des für die Prozessführung einzusetzenden Einkommens einer in Privatinsolvenz befindlichen Partei

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 114, 115 Abs. 1 S. 3 ZPO; 850 ZPO
    Berechnung des für die Prozessführung einzusetzenden Einkommens einer in Privatinsolvenz befindlichen Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2015 - 5 Ta 415/15
    Die erforderlichen Belege müssen bis zum Ende der Instanz vorliegen, für die Prozesskostenhilfe begehrt wird, da sie nur so dem gesetzlichen Zweck gerecht wird, der mittellosen Partei die Durchführung eines Rechtsstreites zu ermöglichen (grundsätzlich hierzu BAG, Beschluss v. 03.12.2003, 2 AZB 19/03, - juris - ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, siehe nur Beschluss v. 30.11.2011, 5 Ta 506/11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2007 - 8 Ta 165/07

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung von Schulden im PKH-Verfahren nur bei

    Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2015 - 5 Ta 415/15
    Hier gilt allerdings der allgemeine Grundsatz, dass Belastungen der PKH-Partei nicht berücksichtigt werden, solange zwar eine Schuld oder Verpflichtung dem Grunde nach besteht, tatsächlich aber von der Partei nicht bedient wird (LAG Hamm, Beschluss v. 02.10.2014, 5 Ta 193/14, n.v.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.06.2007, 8 Ta 165/07, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2012 - 10 Ta 142/12

    Prozesskostenhilfe - Ratenzahlungsanordnung trotz Verbraucherinsolvenz

    Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2015 - 5 Ta 415/15
    Insofern besteht hier auch kein Wertungswiderspruch, wenn auch in der Privatinsolvenz Raten auf bewilligte Prozesskostenhilfe zu leisten sind (LAG Hamm, Beschluss v. 28.05.2014, 5 Ta 311/14, n.v.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. September 2012 - 10 Ta 142/12 -, juris; so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. September 2009 - 6 Ta 153/09 -, juris).
  • LAG Köln, 09.12.2010 - 1 Ta 341/10

    Berücksichtigung von restschuldbefreienden Zahlungen an Treuhänder bei der

    Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2015 - 5 Ta 415/15
    Die Situation der Privatinsolvenz findet dabei durchaus auch bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe Berücksichtigung, insofern die tatsächlich an den Treuhänder geleisteten Beträge zur Bedienung der Insolvenzmasse als Belastung i.S. des § 115 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO zu berücksichtigen sind (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 09. Dezember 2010 - 1 Ta 341/10 -, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 6 Ta 153/09

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung, Ratenzahlungsanordnung, Privatinsolvenz

    Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2015 - 5 Ta 415/15
    Insofern besteht hier auch kein Wertungswiderspruch, wenn auch in der Privatinsolvenz Raten auf bewilligte Prozesskostenhilfe zu leisten sind (LAG Hamm, Beschluss v. 28.05.2014, 5 Ta 311/14, n.v.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. September 2012 - 10 Ta 142/12 -, juris; so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. September 2009 - 6 Ta 153/09 -, juris).
  • LAG Hamm, 29.08.2022 - 5 Ta 223/22

    Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung zukünftig bestehender Belastungen bei zu

    Schulden, die entweder gestundet sind oder von der Partei schlicht ignoriert werden, können den Lebensunterhalt nicht beeinträchtigten, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen nicht durch die Erbringung aktuell zu leistender Abzahlungen minimiert wird (allg. Rechtsprechung auch der Beschwerdekammern des LAG Hamm, siehe nur aus neuerer Zeit LAG Hamm, Beschluss vom 23. März 2018, 5 Ta 135/17, juris; Beschluss vom 6. August 2015, 5 Ta 415/15, juris jeweils m.w.N.).
  • LAG Köln, 21.12.2015 - 7 Ta 303/15

    PKH; Ratenzahlungsanordnung; PKH-Aufhebung wegen unterlassener Ratenzahlung;

    Auch während eines laufenden Privatinsolvenzverfahrens sind PKH-Raten zu zahlen, soweit im Einzelfall die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dies zulassen (vgl. LAG Hamm vom 06.08.2015, 5 Ta 415/15).
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